Melden Sie einen Fall von Misshandlung eines Tieres

An wen kann man sich bei Meldungen über Misshandlungen eines oder mehrerer Tiere wenden? Welche Fälle sind meldepflichtig und welche Sanktionen gibt es?

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Es kann schwierig sein, einen Fall von Tiermisshandlung zu erkennen. Es kann leicht an Ungeschicklichkeit oder Unaufmerksamkeit liegen. Was Misshandlungen, die zu Sanktionen führen, nicht verhindert.

Der Eigentümer muss mehrere Verpflichtungen einhalten

Der Besitzer eines Tieres (einschließlich aller Tierarten) muss gegenüber seinem Tier verschiedene Verpflichtungen einhalten. Es muss sichergestellt werden, dass dies der Fall ist

  • regelmäßig und richtig ernährt (ausgewogene und reichhaltige Ernährung zur Gewährleistung einer guten Gesundheit)
  • mit frischem Wasser versorgen und regelmäßig in einem sauberen Behälter erneuern

Ist das Tier in einem Raum eingesperrt, muss dieser ausreichend sein

  • belüftet, beleuchtet, trocken, wasserdicht und desinfiziert
  • im Winter beheizt
  • mit Rücksicht auf die physiologischen Bedürfnisse des Tieres

Der Hund ist angebunden, er muss ein seiner Größe entsprechendes Halsband tragen, die Kette kann nicht als Halsband fungieren. Die Kette und das Collier müssen:

  • in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Tieres stehen
  • behindern Sie seine Bewegungen nicht
  • und nicht zu schwer sein.
  • Die Kettenlänge muss mindestens 2,5 Meter bei Gleitketten und 3 Meter bei an einem Gerät befestigten Ketten betragen.
    Sogenannte „Würge-“ oder „Kraft“-Halsbänder sind verboten.

Während des Transports darf das Tier nicht ohne Belüftung in einem Kofferraum eingeschlossen werden.

Wird das Tier in einem geparkten Auto zurückgelassen, muss der Halter zunächst dafür sorgen, dass das Tier ausreichend Luft hat und sein Fahrzeug im Schatten steht.

Ist das Tier verletzt oder krank, ist der Besitzer verpflichtet, ihm die für seine Genesung erforderliche Pflege zu gewähren.

Im Zweifelsfall Tierschutzvereine

Wenn Zweifel über den Zustand eines Tieres bestehen, wenden Sie sich zunächst an einen Tierschutzverband wie die SPA (Société Protectrice des Animaux), damit dieser die Situation eindeutig klären kann.

Da Tiere offiziell als empfindungsfähig anerkannt sind, wird ihre Misshandlung mit einer Geldstrafe oder sogar mehreren Jahren Gefängnis bestraft. Da es sich um eine Straftat handelt, muss Misshandlung vorrangig den Behörden gemeldet werden.

Wenden Sie sich an die Regierungsbehörden

Wenden Sie sich zunächst an die Polizeidienststelle oder die Präfekturdienste.

Tierschutzvereine verfügen nicht immer über befugte Vertreter, vor Ort einzugreifen. Sie müssen daher zunächst die Genehmigung der Behörden einholen, um vor Ort tätig zu werden.

Zweitens können Sie sich an die Veterinärdienste der Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz wenden.

Die DDBS kann für bestimmte Fälle von Misshandlungen verantwortlich sein, insbesondere im Hinblick auf Berufsstrukturen, aber auch bei bestimmten Personen, die mehr als 9 Tiere besitzen.

In allen Fällen von Misshandlungen ist Kontakt zu den Tierschutzvereinen aufzunehmen.

Sie können auch einen anderen lokalen oder nationalen Tierschutzverein wählen. In diesem Fall ist es besser, sich über das Fachgebiet des Vereins zu informieren. Einige sind auf Misshandlungsfälle innerhalb einer Berufsstruktur wie einem Zuchtbetrieb spezialisiert oder auf eine bestimmte Tierart spezialisiert.

Für den Fall, dass der Besitzer des Tieres seine Pflichten, wie z. B. gute Ernährung des Tieres, Pflege, Haftbedingungen, nicht einhält, kann er mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 € bestraft werden.

  • Wenn ein Besitzer sein Tier aussetzt und/oder zulässt, dass es in der Öffentlichkeit schwer misshandelt wird oder nicht, drohen ihm zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 €.
  • Für den Fall, dass ein Tier durch unbeabsichtigtes Verschulden, sei es durch Rücksichtslosigkeit, Ungeschicklichkeit oder Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen, verletzt wird oder stirbt, wird der für den Vorfall verantwortliche Mensch mit einer Geldstrafe von 450 € bestraft. Bei freiwilliger Tat erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. 3.000 € im Wiederholungsfall.

 

In allen Fällen einer Misshandlung kann das Gericht entscheiden:

  • das Tier aus dem Haus des Besitzers zu entfernen
    und diesen den Besitz eines Tieres vorübergehend oder dauerhaft verbieten.
  • Abschließend kann das Tier einem Tierschutzverein übergeben werden, der frei über das Tier verfügen kann.

 

https://demarchesadministratives.fr/demarches/denoncer-un-cas-de-maltraitance-sur-un-animal

 
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